Häufig gestellte Fragen
Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Vorraussetzungen
Nein. Unsere Partnerorganisationen in den verschiedenen Gastländern wünschen sich Freiwillige, die mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem erlaubt weltwärts keine Förderung von Freiwilligen, die jünger als 18 Jahre alt sind.
Nein.
Wir entsenden Freiwillige unabhängig von ihrer Herkunft, Bildungsvoraussetzungen, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, von einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung. Da die meisten unserer Einsatzstellen in einem kirchlichen Kontext arbeiten, erwarten wir von den Freiwilligen die Offenheit, sich mit Themen und Fragen des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen.
Wenn du gesundheitlich für einen Freiwilligendienst im Ausland geeignet bist schließt eine Beeinträchtigung oder Behinderung die Teilnahme nicht aus. Im Falle einer anerkannten Behinderung oder Beeinträchtigung du deinen Freiwilligendienst auch bis zum 35. Lebensjahr absolvieren.
Die Teilnahme an dem Förderprogramm weltwärts, über das die Freiwilligenstellen des ELM laufen, ist mit einer deutschen Staatsbürgerschaft möglich und wenn diese nicht vorliegt, mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland. Lass dich ggf. von deiner zuständigen Ausländerbehörde dazu beraten.
Sollten sich Bewerber*innen bereits ehrenamtlich engagieren (zum Beispiel in ihrer Kirchengemeinde oder im Sportverein, in der Schule oder an ganz anderer Stelle), freuen wir uns über ein Schreiben einer Person, die den/die Bewerber*in in diesem Ehrenamt erlebt hat.
Einsatzstellen
Am einfachsten ist es auf unserer Seite hier.
Während des Bewerbungsverfahrens wünschen wir uns von den Bewerber*innen, dass sie Einsatzländer und –bereiche priorisieren. Das Team des ELM nimmt am Ende des Bewerbungsprozesses die Einsatzstellenvergabe vor und berücksichtigt dabei die Prioritätenliste der einzelnen Bewerber*innen.
In der Regel steht bis Ende Februar fest, welche/r Bewerber*in welcher Einsatzstelle zugeordnet wird. Spätestens dann werden die Bewerber*innen über ihre Einsatzstelle informiert.
Antritt und Dauer
Ja, die Einsätze in Indien dauern 6 Monate in den Einsatzstellen, in denen ausdrücklich die Mitarbeit von Frauen gewünscht ist.
Alle anderen Einsatzstellen wünschen sich Freiwillige, die für ein Jahr ihren Freiwilligendienst dort machen. Auch aus unserer Sicht ist es sinnvoll, für den Freiwilligendienst volle 12 Monate zu planen, da es uns wichtig ist, dass die Freiwilligen möglichst intensiv in die Lebensumstände vor Ort eintauchen. Ein kürzerer Freiwilligendienst wäre eher ein Kratzen an der Oberfläche.
Da es uns wichtig ist, dass die Freiwilligen für 12 Monate im Gastland bleiben, reisen alle unsere Freiwilligen im Zeitraum Ende Juli bis Anfang September aus. Eine spätere Ausreise ist nicht möglich.
Kosten des Freiwilligendienstes
Das ELM kommt für folgende Kosten auf:
- Fahrtkosten zu den Seminaren
- Kosten für die Seminare
- Anreise vom Wohnort in Deutschland in die Einsatzstelle im Gastland
- Abreise von der Einsatzstelle im Gastland zum Wohnort in Deutschland (inkl. Flug)
- div. Versicherungen
- Kosten für die Unterkunft (Die Unterkunft wird vom ELM gestellt)
- Verpflegungskosten
- Pädagogische Begleitung
- nach Rücksprache: Kosten für gesundheitliche Vor- und Nachsorge und Impfungen
Nein. Wir haben ein Interesse daran, durch unseren Freiwilligendienst langfristige und nachhaltige Partnerschaften zu den Einsatzstellen in den verschiedenen Gastländern aufzubauen. Da wir durch die weltwärts-Förderung nur einen Teil der entstehenden Kosten erstattet bekommen, muss das ELM aus Eigenmitteln die verbleibenden Kosten tragen. Aus diesem Grund bitten wir unsere Freiwilligen, einen Förderkreis aufzubauen, der uns finanziell bei der Übernahme des Eigenanteils unterstützt.
Gelder & Versicherungen während des Freiwilligendienstes
Ja. Das ELM bietet einen nach den weltwärts-Richtlinien geförderten Freiwilligendienst an. Diese Art Freiwilligendienst ist durch das Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelt, das die Fortzahlung des Kindergeldes an alle Anspruchsberechtigten vorschreibt. Das ELM stellt auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung für die Vorlage bei der Familienkasse aus.
Ja. Das ELM bietet einen nach den weltwärts-Richtlinien geförderten Freiwilligendienst an. Diese Art Freiwilligendienst ist durch das Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelt, das die Fortzahlung von Waisen- und Halbwaisenrenten an alle Anspruchsberechtigten vorschreibt. Das ELM stellt auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim jeweiligen Versicherungsträger aus.
Nein. Die Freiwilligen gehen während ihres Freiwilligendienstes kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein.
Das ELM schließt für alle seine Freiwilligen eine Auslandskrankenversicherung, eine Haftplicht- und Unfallversicherung ab. Darüber hinaus werden alle Freiwilligen während der Zeit im Ausland und während der Seminar-Tage bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet.
Ansprechpersonen
Jede/r Freiwillige hat in seiner/ihrer Einsatzstelle eine Ansprechperson, die für Belange in der Einsatzstelle zur Verfügung steht und Fragen in Bezug auf die zu verrichtende Arbeit beantworten kann. In den meisten Fällen stehen diese auch für Fragen des normalen Alltags zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es in jedem Land mindesten eine/n Mentor*in, der oder die für etwaige Krisen in der Einsatzstelle angesprochen werden kann. Die MentorInnen und Ansprechpartner*innen in den Einsatzstellen begleiten die Freiwilligen gerade in der ersten Zeit ihres Freiwilligendienstes in besonderem Maße.
Außerdem stehen die Referent*innen des ELM in Deutschland für Rückfragen, Organisatorisches aber auch in Notfall- oder Krisensituationen bereit. Über eine Notfallnummer ist die eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden gewährleistet.