Heute schon an morgen denken ...
Erbschaften und Vermächtnisse
Je größer die eigenen Verpflichtungen, je intensiver die Beziehungen zu anderen Menschen, desto schwerer fällt der Gedanke daran, eines Tages alles verlassen zu müssen.
Da kann es sehr beruhigend sein, beizeiten zu verfügen, was einmal in Ihrem Sinn geschehen soll. So können Sie selbst Einfluss darauf nehmen, was geschehen wird. Vor allem, falls Sie keinen leiblichen Erben oder Verwandten haben, denen ein Pflichtteil zusteht.
Abhängig vom zu vererbenden Vermögen und der verwandtschaftlichen Beziehung gibt es Freibeträge auf das Vermögen. Je entfernter die verwandtschaftliche Beziehung in der erbfolge, desto höher werden die Steuern darauf ausfallen.
Aber:
Schenkungen und Erbschaften können innerhalb von 24 Monaten steuerfrei z. B. an eine Stiftung übertragen werden.
Das ELM ist eine solche Stiftung, die als solche auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt ist. Gemäß Ihrer Satzung fördert sie die weltweite Verkündigung des Evangelium von Jesus Christus.
Das dem ELM anvertraute Geld wird sinnvoll und effizient für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt.
Wenn Sie das ELM in Ihrem Testament bedenken wollen, stehen wir Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Für nähere Informationen dazu senden wir Ihnen ebenfalls gerne eine Informationsbroschüre.
Dort werden die rechtlichen Aspekte eines Erbfalls erläutert und Hinweise zu der Möglichkeit von Schenkungen oder Zustiftungen, aber auch einem Vermächtnis oder einer Erbschaft gegeben.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie gemeinsam mit uns die Verkündigung des Evangeliums in der weltweiten Kirche unterstützen können:
Ansprechpartner:
Lothar Steinborn
Leiter Allgemeine Verwaltung
Tel. (0 50 52) 69-310
E-Mail: l.steinborn(at)elm-mission.net



